Wie Findet Man Einen Ferienjob
Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende oder Fachschüler/-innen bestätigen lassen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland als Ferienjobber/-innen beschäftigen.
Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion oder Gebäudereinigung: Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland können in den unterschiedlichsten Branchen Ferienjobs ausüben. Wichtig: Ohne eineBestätigung der Ferienbeschäftigung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung dürfen Sie ausländische Ferienjobber/-innen nicht beschäftigen.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt jedes Jahr Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für Ferienjobs in Federal republic of germany. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, stellt sie eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung aus.
Diese Bestätigung dient alsNachweis, dass der Ferienjob in Deutschland ausgeübt werden darf.
Voraussetzungen
Damit ausländische Studierende oder Fachschüler/-innen in Ihrem Betrieb als Ferienjobber arbeiten dürfen, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind an einerakkreditiertenHochschule beziehungsweiseakkreditiertenFachschule im Ausland eingeschrieben.
- Sie machen den Ferienjob, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offizielle Semesterferien sind beziehungsweise an der Fachschule offizielle Schulferien sind.
- Sie arbeiten höchstens90 Tage innerhalb von 12 Monatenin einem Ferienjob.
Wichtig: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung kann dice Bestätigung der Ferienbeschäftigung nicht rückwirkenderteilen. Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig.
Entlohnung der Ferienbeschäftigung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dürfen Sie ausländische Studierende oder Fachschüler/-innen nicht schlechter stellen als inländische Beschäftigte, dice eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Sie müssen ihnen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder den einschlägigen Mindestlohn Ihrer Branche zahlen.
Bestätigung einer Ferienbeschäftigung: Verfahrensablauf
Ihr Weg zur Bestätigung einer Ferienbeschäftigung umfasst folgende Schritte:
1. Bei Bedarf: Ferienjob ausschreiben
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung hilft Ihnen gern, offene Stellen für Ferienjobs mit passenden Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Schreiben Sie den Ferienjob aus, indem Sie folgendes Formular ausfüllen und an dice Zentrale Auslands- und Fachvermittlung senden (Anschrift und Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite):
Fomular Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung schlägt Ihnen anschließend passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
2. Beschäftigung beantragen
Sie müssen in jedem Autumn dice Bestätigung der Ferienbeschäftigung beantragen – unabhängig davon, ob Ihnen Ihr/e Ferienjobber/in durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt wurde oder nicht.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie auf der Seite „Upload-Service". Auf dieser Seite finden Sie außerdem…
- alleFormulare, die Sie für den Antrag benötigen,
- Informationen zu weiteren Dokumenten, dice Sie beschaffen müssen, und
- die Möglichkeit, die Antragsunterlagenhochzuladen und damit an uns zu übermitteln.
Sie können die Unterlagen auchschriftlich einreichen. In diesem Fall benötigen wir das Antragsformular inzweifacher Ausfertigung. Alle weiteren Formulare oder sonstigen Dokumente benötigen wir nur in einfacher Ausfertigung.
Wichtig: Wir können die Ferienbeschäftigung nur bestätigen, wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung der Hoch- oder Fachschule imOriginal einreichen. Senden Sie diese innerhalb von3 Wochen nach Antragstellung per Post an das zuständige Team. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
3. Prüfung und Bestätigung
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigtsie Ihnen die Ferienbeschäftigung schriftlich.
Antrag und Nachweise hochladen
Beantragen Sie dice Bestätigung einer Ferienbeschäftigung online, indem Sie die Antragsunterlagen hochladen – mit unserem Upload-Service.
Zum Upload-Service
Rechtliche Grundlage für die Bestätigung der Ferienbeschäftigung ausländischer Studierende oder Fachschüler/-innen ist Paragraph 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung). Dort wird für die Bestätigung der BA der Begriff „Vermittlung einer Ferienbeschäftigung" verwendet.
Source: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/ferienbeschaeftigung
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